Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen nicht gestattet, es weiterhin auf öffentlichen Straßen zu nutzen. Wenn Sie das Auto jedoch auf Ihrem privaten Grundstück abstellen und es für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, dürfen Sie es behalten. Falls Sie das Auto verkaufen, sind Sie verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass es nicht mehr zugelassen ist.